Care and Consulting Heinz Joachim Bös
Rechtliche Betreuungen
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Willkommen beim
Büro für rechtliche Betreuungen
Heinz Joachim Bös

Ihr Partner für rechtliche Betreuungen

Nicht immer verläuft das Leben eines Menschen in geordneten Bahnen. Tiefgreifende Lebenskrisen können es erschüttern oder körperliche bzw. geistige Einschränkungen durch Unfälle, Krankheiten oder aufgrund des fortgeschrittenen Alters stellen die Weichen neu. Das eigene Leben zu organisieren fällt dann schwer, der Berg ungeöffneter Behördenbriefe wächst, Rechnungen bleiben unbezahlt oder Anträge auf Sozialleistungen werden nicht gestellt, weil man die Anträge ohnehin nicht versteht.

Überfordert davon, das eigene Leben regeln zu müssen, drohen Überschuldung, schlimmstenfalls der soziale Abstieg oder der Verlust der Wohnung.

In solchen Fällen kann ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer helfen, das Leben wieder zu organisieren und Rahmenbedingungen zu sichern. Ziel ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der lebenspraktischen Autonomie derjenigen, die sich nicht mehr mit eignenen Mitteln helfen können.


Worum geht es bei der rechtlichen Betreuung?

Wesen der Betreuung ist, dass der Betreuer für die Person, für die er bestellt ist, nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen rechtsverbindlich handeln darf.
Nur das, was die betreute Person nicht (oder nicht mehr) selbst regeln kann, macht der Betreuer. Beide bilden eine Einheit, dabei soll das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten gewahrt und seine Wünsche vom Betreuer beachtet werden.

Betreuung bedeutet demnach keine Entmündigung oder Entrechtung des Betreuten, sondern es ist eine rechtliche Dienstleistung.

Wer kann eine rechtliche Betreuung beantragen?

In den meisten Fällen sind es Dritte (Familienangehörige, Nachbarn, Behörden, Sozialdienste etc.), die eine Betreuung bzw. einen Betreuungsbedarf beim Betreuungsgericht anregen.

Aber auch der Betroffene selbst kann dies tun, indem er sich an das Betreuungsgericht wendet. Das Gericht entscheidet in jedem Fall dann von Amts wegen über die Betreuerbestellung.

Ein Muster für die Anregung zur Betreuerbestellung können Sie hier herunterladen:
Landeseinheitliche Formulare


Wer wird zum rechtlichen Betreuer bestellt?

Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt.

Dabei kann die zu betreuende Person vorher gegenüber dem Betreuungsgericht Wünsche zu seinem zukünftigen Betreuer äußern, die vom Betreuungsgericht zu berücksichtigen sind.
Neben ehrenamtlichen Betreuern, die i.d.R. eine familiäre Bindung oder persönliche Beziehung (z.B. Freunde) zum Betreuten haben, können aber auch externe berufliche Betreuer bestellt werden.

Berufliche Betreuer führen rechtliche Betreuungen erwerbsmäßig und verfügen dementsprechend über vielfältige Kenntnisse und Erfahrungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.

Die Übernahme einer rechtlichen Betreuung ist eine Vertrauenssache.

Eine umfassende und fachgerechte Beratung rund um das Thema rechtliche Betreuung ist Voraussetzung, um für sich oder Familienangehörige die individuell richtigen Entscheidungen zur Betreuerbestellung zu treffen.

Ich bin für Sie da.

Seit mehr als 10 Jahren bin ich als beruflicher Betreuer im Auftrag verschiedener Betreuungsgerichte tätig.

Sofern Sie Interesse an der Übernahme einer rechtlichen Betreuung durch mich haben, sollten wir vorher in einem unverbindlichen Beratungsgespräch alle Ihre persönlichen Fragen und Anliegen besprechen.


Ihr Weg zu mir:

Sie finden mein Büro am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Eisenhüttenstadt, direkt gegenüber der Geschäftsstelle der Sparkasse Oder-Spree.

Die Stadtlinien 452 und 454 fahren direkt bis vor die Tür, ebenso die Umland-Buslinien 400, 401, 440, 441, 443, 448 aus Beeskow, Müllrose, Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle, Steinsdorf.

Heinz Joachim Bös
Büro für rechtliche Betreuungen
Alte Poststraße 2, 15890 Eisenhüttenstadt

Termine nur nach vorheriger Anmeldung

Telefon  03364 42 96 96 1
Telefax  03364 296 397
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Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:
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Unternehmensform:
Einzelunternehmen Heinz Joachim Bös
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15890 Eisenhüttenstadt
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Aufsichtsorgane:
Betreuungsgericht gemäß § 1862 BGB
Betreuungsbehörde des Landkreises Oder-Spree gemäß § 23 BtOG

Stammbehörde:
Landkreis Oder-Spree, Dezernat I - Jugend, Bildung, Soziales und Gesundheit, Gesundheitsamt, AG Betreuungsbehörde
registriert seit: 27.03.2023, AZ: 53.05
Gültigkeitesbreich: gesamte Bundesrepublik Deutschland

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